Dieser Tarifvertrag gilt für Personen, die unter den Geltungsbereich des
- Manteltarifvertrages für Auszubildende (Mantel-TV Azubi-O) vom 5. März 1991,
- Tarifvertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden (Mantel-TV Schü-O) vom 5. März 1991,
- Tarifvertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Ärzte/Ärztinnen im Praktikum (Mantel-TV AiP-O) vom 5. März 1991,
- Tarifvertrages über die Regelungen der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten (TV Prakt-O) vom 5. März 1991 fallen.
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