Zulagen in Monatsbeträgen erhalten:

    vom 1.8. bis 31.12.2000 ab 1.1.2001 bis 31.12.2001 ab 1.1.2002
1. Angestellte, die in unterirdischen Anlagen – mit Ausnahme von Kelleranlagen – mit unzureichender Entlüftung oder in fensterlosen überirdischen Betonbunkern mit unzureichender Entlüftung arbeiten

 

13,05 DM

 

13,28 DM

 

6,90 Euro
2. Angestellte, die Desinfektionsarbeiten – mit Ausnahme der Schädlingsbekämpfung – ausüben 17,40 DM 17,70 DM 9,21 Euro
3. Angestellte, die bei Arbeiten mit gesundheitsschädigenden, ätzenden oder giftigen Stoffen der Einwirkung dieser Stoffe ausgesetzt sind, wenn sie im Kalendermonat durchschnittlich mindestens 1/4 der regelmäßigen Arbeitszeit in Räumen oder mindestens 1/3 der regelmäßigen Arbeitszeit im Freien dieser Einwirkung ausgesetzt sind

 

 

 

21,75 DM

 

 

 

22,13 DM

 

 

 

11,50 Euro
4. Angestellte, die Versuchstiere in wissenschaftlichen Anstalten, Lehr-, Versuchs- oder Untersuchungsanstalten pflegen, wenn sie bei der Pflege der Tiere mit diesen in unmittelbare Berührung kommen

 

21,75 DM

 

22,13 DM

 

11,50 Euro
5. Pflegepersonen in psychiatrischen Krankenhäusern (Heil- und Pflegeanstalten) oder psychiatrischen Kliniken, Abteilungen oder Stationen, Pflegepersonen in neurologischen Kliniken, Abteilungen oder Stationen, die ständig geisteskranke Patienten pflegen, Angestellte in psychiatrischen oder neurologischen Krankenhäusern, Kliniken oder Abteilungen, die im EEG-Dienst oder in der Röntgendiagnostik ständig mit geisteskranken Patienten Umgang haben, Angestellte der Krankengymnastik, die überwiegend mit geisteskranken Patienten Umgang haben, sonstige Angestellte, die ständig mit geisteskranken Patienten zu arbeitstherapeutischen Zwecken zusammenarbeiten oder sie hierbei beaufsichtigen

 

 

 

 

 

 

26,10 DM

 

 

 

 

 

 

26,55 DM

 

 

 

 

 

 

13,81 Euro
6. Angestellte, die in großen Behandlungsbecken (nicht in Badewannen) Unterwassermassagen oder Unterwasserbehandlungen ausführen, wenn sie im Kalendermonat durchschnittlich mindestens 1/4 der regelmäßigen Arbeitszeit mit diesen Arbeiten beschäftigt sind

 

 

17,40 DM

 

 

17,70 DM

 

 

9,21 Euro
7. Angestellte als Sektionsgehilfen in der Human- oder Tiermedizin 26,10 DM 26,55 DM 13,81 Euro
8. Angestellte, die in Leichenschauhäusern oder in Einrichtungen, die die Aufgaben von Leichenschauhäusern zu erfüllen haben, Leichen versorgen und herrichten

 

21,75 DM

 

22,13 DM

 

11,50 Euro
9. Angestellte, die in Kühlhäusern, Kühlräumen oder Kühlwagen im Kalendermonat durchschnittlich arbeitstäglich mindestens zwei Stunden arbeiten – sind den Angestellten Arbeiter unterstellt, so richten sich die Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage nach den jeweils für die Arbeiter geltenden Vorschriften –

 

 

21,75 DM

 

 

22,13 DM

 

 

11,50 Euro
10. Angestellte, die in Tropenkammern mit einer Temperatur von über 40;C im Kalendermonat durchschnittlich arbeitstäglich mindestens zwei Stunden arbeiten – sind den Angestellten Arbeiter unterstellt, so richten sich die Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage nach den jeweils für die Arbeiter geltenden Vorschriften –

 

 

26,10 DM

 

 

26,55 DM

 

 

13,81 Euro
11. Tierpfleger in zoologischen Gärten, die gefährliche Tiere pflegen 21,75 DM 22,13 DM 11,50 Euro
12. Angestellte, die in unterirdischen Abwasserkanälen im Kalendermonat durchschnittlich mindestens 1/4 der regelmäßigen Arbeitszeit arbeiten

 

17,40 DM

 

17,70 DM

 

9,21 Euro
13. Angestellte im kommunalen Dienst, die ständig Blitzschutzanlagen zu überprüfen haben 21,75 DM 22,13 DM 11,50 Euro
14. Angestellte mit Arbeiten in Prüfständen von Motoren für Kettenfahrzeuge oder Schiffe sowie bei Belastungsproben für Panzermotoren

 

21,75 DM

 

22,13 DM

 

11,50 Euro
15. Angestellte mit Prüfungs- oder Kontrollarbeiten an Propellerflugzeugen oder auf Flugzeugmotorenprüfständen bei laufendem Motor

 

30,45 DM

 

30,98 DM

 

16,11 Euro
16. Angestellte mit Prüfungs- oder Kontrollarbeiten an Flugzeugen oder an Prüfständen bei laufendem Düsentriebwerk

 

43,50 DM

 

44,25 DM

 

23,00 Euro
     

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