Zulagen in Monatsbeträgen erhalten:
vom 1.8. bis 31.12.2000 | ab 1.1.2001 bis 31.12.2001 | ab 1.1.2002 | ||
1. | Angestellte, die in unterirdischen Anlagen – mit Ausnahme von Kelleranlagen – mit unzureichender Entlüftung oder in fensterlosen überirdischen Betonbunkern mit unzureichender Entlüftung arbeiten | 13,05 DM |
13,28 DM |
6,90 Euro |
2. | Angestellte, die Desinfektionsarbeiten – mit Ausnahme der Schädlingsbekämpfung – ausüben | 17,40 DM | 17,70 DM | 9,21 Euro |
3. | Angestellte, die bei Arbeiten mit gesundheitsschädigenden, ätzenden oder giftigen Stoffen der Einwirkung dieser Stoffe ausgesetzt sind, wenn sie im Kalendermonat durchschnittlich mindestens 1/4 der regelmäßigen Arbeitszeit in Räumen oder mindestens 1/3 der regelmäßigen Arbeitszeit im Freien dieser Einwirkung ausgesetzt sind |
21,75 DM |
22,13 DM |
11,50 Euro |
4. | Angestellte, die Versuchstiere in wissenschaftlichen Anstalten, Lehr-, Versuchs- oder Untersuchungsanstalten pflegen, wenn sie bei der Pflege der Tiere mit diesen in unmittelbare Berührung kommen | 21,75 DM |
22,13 DM |
11,50 Euro |
5. | Pflegepersonen in psychiatrischen Krankenhäusern (Heil- und Pflegeanstalten) oder psychiatrischen Kliniken, Abteilungen oder Stationen, Pflegepersonen in neurologischen Kliniken, Abteilungen oder Stationen, die ständig geisteskranke Patienten pflegen, Angestellte in psychiatrischen oder neurologischen Krankenhäusern, Kliniken oder Abteilungen, die im EEG-Dienst oder in der Röntgendiagnostik ständig mit geisteskranken Patienten Umgang haben, Angestellte der Krankengymnastik, die überwiegend mit geisteskranken Patienten Umgang haben, sonstige Angestellte, die ständig mit geisteskranken Patienten zu arbeitstherapeutischen Zwecken zusammenarbeiten oder sie hierbei beaufsichtigen |
26,10 DM |
26,55 DM |
13,81 Euro |
6. | Angestellte, die in großen Behandlungsbecken (nicht in Badewannen) Unterwassermassagen oder Unterwasserbehandlungen ausführen, wenn sie im Kalendermonat durchschnittlich mindestens 1/4 der regelmäßigen Arbeitszeit mit diesen Arbeiten beschäftigt sind |
17,40 DM |
17,70 DM |
9,21 Euro |
7. | Angestellte als Sektionsgehilfen in der Human- oder Tiermedizin | 26,10 DM | 26,55 DM | 13,81 Euro |
8. | Angestellte, die in Leichenschauhäusern oder in Einrichtungen, die die Aufgaben von Leichenschauhäusern zu erfüllen haben, Leichen versorgen und herrichten | 21,75 DM |
22,13 DM |
11,50 Euro |
9. | Angestellte, die in Kühlhäusern, Kühlräumen oder Kühlwagen im Kalendermonat durchschnittlich arbeitstäglich mindestens zwei Stunden arbeiten – sind den Angestellten Arbeiter unterstellt, so richten sich die Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage nach den jeweils für die Arbeiter geltenden Vorschriften – |
21,75 DM |
22,13 DM |
11,50 Euro |
10. | Angestellte, die in Tropenkammern mit einer Temperatur von über 40;C im Kalendermonat durchschnittlich arbeitstäglich mindestens zwei Stunden arbeiten – sind den Angestellten Arbeiter unterstellt, so richten sich die Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage nach den jeweils für die Arbeiter geltenden Vorschriften – |
26,10 DM |
26,55 DM |
13,81 Euro |
11. | Tierpfleger in zoologischen Gärten, die gefährliche Tiere pflegen | 21,75 DM | 22,13 DM | 11,50 Euro |
12. | Angestellte, die in unterirdischen Abwasserkanälen im Kalendermonat durchschnittlich mindestens 1/4 der regelmäßigen Arbeitszeit arbeiten | 17,40 DM |
17,70 DM |
9,21 Euro |
13. | Angestellte im kommunalen Dienst, die ständig Blitzschutzanlagen zu überprüfen haben | 21,75 DM | 22,13 DM | 11,50 Euro |
14. | Angestellte mit Arbeiten in Prüfständen von Motoren für Kettenfahrzeuge oder Schiffe sowie bei Belastungsproben für Panzermotoren | 21,75 DM |
22,13 DM |
11,50 Euro |
15. | Angestellte mit Prüfungs- oder Kontrollarbeiten an Propellerflugzeugen oder auf Flugzeugmotorenprüfständen bei laufendem Motor | 30,45 DM |
30,98 DM |
16,11 Euro |
16. | Angestellte mit Prüfungs- oder Kontrollarbeiten an Flugzeugen oder an Prüfständen bei laufendem Düsentriebwerk | 43,50 DM |
44,25 DM |
23,00 Euro |
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