Die Gewerkschaft dbb tarifunion sichert zu, dass weder der Abschluss des Tarifvertrages zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser (TV ZUSI) vom 1. Februar 2011 noch der Abschluss aufgrund dieses Tarifvertrages auf landesbezirklicher Ebene abzuschließender Anwendungsvereinbarungen (§ 2 TV ZUSI) von der Vereinbarung von Vorteilsregelungen, Differenzierungsklauseln oder vergleichbaren Regelungen abhängig gemacht wird.

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