Lange Zeit wurde die Diskussion um die Teilzeitarbeit von dem Argument beherrscht, vor allem Frauen seien an Teilzeitarbeitsplätzen interessiert. Nur über eine Teilzeitbeschäftigung könnten sie neben ihrer beruflichen Tätigkeit ihre Aufgabe in der Familie erfüllen. Mithilfe der Teilzeitarbeit könne die Arbeitszeit den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeiter angepasst werden.
Während sich der Anteil der Teilzeitarbeit seit 1960 zunächst beständig erhöht hat und sich die Zunahme der Teilzeitarbeit in den 90er-Jahren noch einmal beschleunigt hatte, war die Tendenz zwischenzeitlich sinkend. Lag der Anteil der Teilzeitarbeitsplätze im Verhältnis zur Vollzeitarbeit im Jahre 1991 noch bei etwa 48 %, so betrug er 2000 nur noch knapp über 40 %. Im Jahr 2015 arbeiteten nach Angaben des Statistischen Bundesamts 3,4 Millionen Menschen in Teilzeit. Die Zahl der Erwerbstätigen mit Vollzeitjobs erhöhte sich auf 21,4 Millionen. Der Anteil der "Normalarbeitsverhältnisse" an allen Erwerbstätigen zwischen 15 und 64 Jahren belief sich auf 68,7 %. Als "Normalarbeitsverhältnis" gelten dabei Arbeitsverhältnisse, die unbefristet und voll sozialversicherungspflichtig sind sowie mindestens 20 Wochenstunden umfassen und direkt für den Arbeitgeber – also nicht etwa in Leiharbeit – ausgeführt werden. Solche Arbeitsverhältnisse erhöhten sich auf 24,8 Millionen.
Während von den abhängig beschäftigten Frauen im Jahre 2004 43 % in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen von 31 oder weniger Wochenstunden standen, lag der entsprechende Anteil Teilzeitbeschäftigter bei den Männern lediglich bei 7 %. Die "geschlechtsspezifische Spaltung" des Arbeitsmarktes hat sich in den vergangenen 13 Jahren deutlich verschärft. Während der Anteil der Männer mit reduzierter Stundenzahl von 2,1 % im Jahre 1991 auf 6,2 % in 2004 stieg, nahm im gleichen Zeitraum die Teilzeitquote bei den weiblichen Beschäftigten von 30,2 % auf 42,1 % zu. Im Jahr 2015 wurden 389.000 von Männern ausgeübte Teilzeitstellen registriert, dagegen übten 3 Millionen Frauen Teilzeitbeschäftigungen mit mehr als 20 Wochenstunden aus. Weitere 4,1 Millionen Frauen arbeiteten halbtags oder weniger. Damit arbeiteten auch noch in 2015 fast 7-mal so viele Frauen wie Männer nicht Vollzeit.
In den Bundesländern im Tarifgebiet West ist Teilzeitbeschäftigung wesentlich stärker verbreitet als im Tarifgebiet Ost: Während in Westdeutschland fast die Hälfte (45,3 %) der abhängig beschäftigten Frauen in Teilzeit arbeitet, lag im Osten der Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen im Jahre 2004 bei lediglich 27,8 %.
Auch hinsichtlich der für die Teilzeitbeschäftigung angegebenen Gründe zeigen sich wesentliche regionale Unterschiede:
- Vor einigen Jahren noch übten im Tarifgebiet West 63 % der teilzeitbeschäftigten Frauen die Teilzeitarbeit aufgrund persönlicher oder familiärer Verpflichtungen aus, lediglich 9 % gaben an, Teilzeit zu arbeiten, weil eine Vollzeittätigkeit nicht zu finden sei. Bei den Männern im Tarifgebiet West liegt die Quote der Teilzeitarbeit wegen persönlicher oder familiärer Verpflichtungen bei 13 %, die Teilzeitarbeit mangels Vorhandensein einer Vollzeitstelle bei 23 %.
- Im Tarifgebiet Ost gaben 57 % der teilzeitbeschäftigten Frauen als Grund für die Teilzeitbeschäftigung das Fehlen einer Vollzeitstelle an, nur 20 % üben die Teilzeitarbeit wegen persönlicher oder familiärer Verpflichtungen aus. Die Teilzeitarbeit der Männer im Tarifgebiet Ost basiert zu 46 % auf dem Fehlen einer Vollzeitstelle, lediglich 4 % der teilzeitbeschäftigten Männer üben die Teilzeittätigkeit aus familiären Gründen aus.
Im Jahr 2011 gaben mehr als 25 % der Frauen an, wegen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen einer Teilzeittätigkeit nachzugehen, weitere knapp 30 % der Frauen nannten sonstige familiäre oder persönliche Verantwortung als Motiv für die Teilzeitarbeit. Nur ca. 2 % der Frauen arbeiten wegen Krankheit oder Unfallfolgen in Teilzeit. Weniger als 15 % der Frauen gaben an, eine Teilzeittätigkeit auszuüben, weil eine Vollzeittätigkeit nicht zu finden sei. Bei den Männern liegt der Anteil der Teilzeitbeschäftigungen mangels einer Vollzeitstelle bei knapp 25 %.
Aus Arbeitgebersicht wird die Teilzeitarbeit zunehmend eingesetzt als Mittel zur Flexibilisierung mit dem Ziel einer besseren Kapazitätsauslastung und einer Intensivierung der Arbeitsleistung der Mitarbeiter:
- Ein Abbau von Arbeitsspitzen durch Überstunden von Vollzeitarbeitnehmern ist aufgrund der gesetzlichen und tarifvertraglichen Höchstgrenzen der Arbeitszeit nur sehr eingeschränkt möglich und darüber hinaus teuer. Auch mit jeweils neu befristet eingestellten Aushilfen sind Arbeitsspitzen kaum zu bewältigen, da befristete Verträge bei regelmäßig wiederkehrendem Dauerbedarf nicht zulässig sind (vgl. Kettenarbeitsverhältnis) und leicht sog. Kettenarbeitsverhältnisse entstehen. Anfallende Arbeitsspitzen können durch unbefristet angestellte Teilzeitkräfte rationeller bewältigt werden als durch Vollzeitkräfte. Der Einsatz von ...