Entgeltgruppe 9a

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5,

denen mindestens acht Beschäftigte dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Entgeltgruppe 8

  1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5,

    denen mindestens vier Beschäftigte dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

  2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1,

    die schwierige Aufgaben erfüllen.

    (Hierzu Protokollerklärung)

Entgeltgruppe 6

  1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5,

    denen mindestens zwei Beschäftigte dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

  2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5,

    die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen.

    (Hierzu Protokollerklärung)

Entgeltgruppe 5

Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen und Masseure und medizinische Bademeister mit entsprechender Tätigkeit.

Entgeltgruppe 3

Beschäftigte in der Tätigkeit von Masseurinnen und medizinischen Bademeisterinnen und Masseuren und medizinischen Bademeistern.

Protokollerklärung

Schwierige Aufgaben sind z. B. Verabreichung von Kohlensäure- oder Sauerstoffbädern bei Herz- und Kreislaufbeschwerden, Massage- oder Bäderbehandlung nach Schlaganfällen oder bei Kinderlähmung, Massagebehandlung von Frischoperierten.

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