Entgeltgruppe 3

  1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 2, die nicht nur gelegentlich kassieren.
  2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 2, die Kaltverpflegung zubereiten, Maschinen bedienen oder nicht nur gelegentlich mit schweren körperlichen Arbeiten beschäftigt werden.

Entgeltgruppe 2

Küchenhilfskräfte und Buffethilfskräfte, soweit nicht in Entgeltgruppe 1 eingruppiert.

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