Von erheblicher praktischer Bedeutung sind bei sog. TVöD-Anwendern Ansprüche aus betrieblicher Übung.[1]
Ansprüche aus betrieblicher Übung können entstehen, wenn der privatrechtlich organisierte Arbeitgeber ohne ausdrückliche Vereinbarung bestimmte TVöD-Leistungen über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gewährt und diese Verhaltensweisen so regelmäßig und einheitlich wiederholt, dass bei den Beschäftigten ein Vertrauenstatbestand in die Gewährung tariflicher Leistungen auf Dauer geschaffen wird.[2]
Hinsichtlich der Besonderheiten im engeren öffentlichen Dienst – Ansprüche aus betrieblicher Übung entstehen hier aufgrund der Bindung an die Haushaltsgrundsätze regelmäßig nicht – wird auf die Ausführungen in Stichwort "Betriebliche Übung" verwiesen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen