Für Praktikantinnen/Praktikanten, die spätestens mit Ablauf des 31. März 2012 aus dem Praktikantenverhältnis ausgeschieden sind, gilt dieser Tarifvertrag nur, wenn sie dies bis 30. September 2012 schriftlich beantragen. Für Praktikantinnen/ Praktikanten, die spätestens mit Ablauf des 31. März 2012 aufgrund eigenen Verschuldens ausgeschieden sind, gilt dieser Tarifvertrag nicht.

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