Der Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009, zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 1. April 2014, wird wie folgt geändert:

  1. § 8 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

    (1) Das monatliche Entgelt beträgt für Praktikantinnen/Praktikanten für den Beruf

    - der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters,
      der Sozialpädagogin/des Sozialpädagogen,
      der Heilpädagogin/des Heilpädagogen
         
      ab 1. März 2016 1.686,58 Euro,
      ab 1. Februar 2017 1.726,21 Euro,
       
    - der pharmazeutisch-technischen Assistentin/
      des pharmazeutisch-technischen Assistenten,
      der Erzieherin/des Erziehers
         
      ab 1. März 2016 1.467,53 Euro,
      ab 1. Februar 2017 1.502,02 Euro,
       
    - der Kinderpflegerin/des Kinderpflegers,
      der Masseurin und medizinischen Bademeisterin/
      des Masseurs und medizinischen Bademeisters,
      der Rettungsassistentin/des Rettungsassistenten
         
      ab 1. März 2016 1.412,17 Euro,
      ab 1. Februar 2017 1.445,36 Euro.
  2. In § 10 wird die Angabe "28 Arbeitstage" durch die Angabe "29 Arbeitstage" ersetzt.
  3. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

    1. Satz 2 wird wie folgt gefasst:

      Im Bereich des Bundes beträgt diese im

      Tarifgebiet West

      Tarifgebiet Ost

      im Kalenderjahr
        2016 2017 2018 2019 ab 2020
      82,14 v.H. 65,71 v.H. 69,82 v.H. 73,93 v.H. 78,04 v.H. 82,14 v.H.

      des den Praktikantinnen/Praktikanten für November zustehenden Entgelts (§ 8 Abs. 1).

    2. Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:

      Im Bereich der VKA beträgt die Jahressonderzahlung bei Praktikantinnen/ Praktikanten, für die die Regelungen des Tarifgebietes West Anwendung finden, 82,14 v.H. und für Praktikantinnen/Praktikanten, für die die Regelungen des Tarifgebietes Ost Anwendung finden, 61,60 v. H des den Praktikantinnen/Praktikanten für November zustehenden Entgelts (§ 8 Abs. 1).

    3. Satz 3 wird Satz 4.
  4. In § 18 Abs. 3 Buchst. a wird die Angabe "29. Februar 2016" durch die Angabe "28. Februar 2018" ersetzt.

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