Kurzbeschreibung
Dieser Mustervertrag für die Beschäftigung von Praktikanten für Erzieher bestimmt sich nach dem für diesen Bereich abgeschlossenen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der jeweils geltenden Fassung.
Vorbemerkung
Dieser Mustervertrag für die Beschäftigung von Praktikanten im öffentlichen Dienst bestimmt sich nach dem für diesen Bereich abgeschlossenen Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der jeweils geltenden Fassung.
Auf diese Tücken müssen Sie achten
Allgemeine Hinweise
Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.
Muster für Verträge mit Praktikantinnen/Praktikanten für Erzieher/innen
Zwischen
vertreten durch |
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Arbeitgeber |
und |
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Frau/Herrn |
wohnhaft in |
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(Praktikant/in) |
geboren am: |
wird - vorbehaltlich- folgender |
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Praktikantenvertrag für Erzieher/innen |
geschlossen:
§ 1
Die Praktikantin/Der Praktikant wird während der praktischen Tätigkeit, die nach der Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen vom 2. Februar 2005 (GVBl. S. 50) der staatlichen Anerkennung als Erzieher/in vorauszugehen hat, beschäftigt.
§ 2
(1) |
Das Praktikantenverhältnis beginnt am |
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und endet - vorbehaltlich von § 9 Abs. 4 Satz 3 der in § 1 genannten Verordnung - |
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am |
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(2) |
Die ersten drei Monate des Praktikantenverhältnisses sind Probezeit. Wird die praktische Tätigkeit während der Probezeit um mehr als einen Monat unterbrochen, verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung. |
§ 3
Das Praktikantenverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der jeweils geltenden Fassung.
§ 4
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
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(Ort, Datum) |
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(Arbeitgeber) |
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(Praktikant/in) |