Kurzbeschreibung
Dieser Mustervertrag für die Beschäftigung von Praktikanten bestimmt sich nach dem für diesen Bereich abgeschlossenen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der jeweils geltenden Fassung.
Vorbemerkung
Dieser Mustervertrag für die Beschäftigung von Praktikanten im öffentlichen Dienst bestimmt sich nach dem für diesen Bereich abgeschlossenen Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der jeweils geltenden Fassung.
Auf diese Tücken müssen Sie achten
Allgemeine Hinweise
Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.
Vertrag mit Praktikantinnen/Praktikanten nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)
Zwischen
vertreten durch |
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Arbeitgeber/in |
und |
.................................................. |
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Frau/Herrn |
wohnhaft in |
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(Praktikant/in) |
geboren am: |
wird unter Zustimmung ihrer/ihres/seiner/seines gesetzlichen Vertreter/s, |
Frau/Herrn |
wohnhaft in |
- vorbehaltlich- folgender |
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geschlossen:
§ 1 Grundsätze der Beschäftigung
Die Praktikantin/Der Praktikant wird während der praktischen Tätigkeit, die nach der Ausbildungsordnung der staatlichen Anerkennung bzw. der Erlaubnis als
□ |
Sozialarbeiter/in |
□ |
Sozialpädagogin/Sozialpädagoge |
□ |
Heilpädagogin/Heilpädagoge |
□ |
Pharmazeutisch-technische/r Assistentin/Assistent |
□ |
Erzieher/in |
□ |
Kinderpfleger/in |
□ |
Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in |
□ |
Rettungsassistent/in |
vorauszugehen hat, beschäftigt.
§ 2 Beginn und Ende des Praktikantenverhältnisses, Probezeit
(1) |
Das Praktikantenverhältnis beginnt am |
......................... |
und endet am |
.......................... |
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(2) |
Die ersten drei Monate des Praktikantenverhältnisses sind Probezeit. Wird die praktische Tätigkeit während der Probezeit um mehr als einen Monat unterbrochen, verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung. |
§ 3 Anwendung von Tarifverträgen
Das Praktikantenverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der jeweils geltenden Fassung.
§ 4 Regelungen der Schulordnung
..............................
..............................
§ 5 Arbeitszeit
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die tägliche Arbeitszeit der Praktikantin/des Praktikanten richten sich nach den Bestimmungen, die für die Arbeitszeit der bei dem Arbeitgeber in dem künftigen Beruf der Praktikantin/des Praktikanten Beschäftigten gelten. Sie beträgt zurzeit durchschnittlich.............................. Stunden wöchentlich und ..............................Stunden täglich. § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bleibt unberührt.
§ 6 Entgelt
Die Praktikantin/Der Praktikant erhält ein monatliches Entgelt gemäß § 8 Abs. 1 TVPöD. Es beträgt zurzeit ............... EUR.
§ 7 Erholungsurlaub
Die Praktikantin/Der Praktikant erhält Erholungsurlaub nach § 10 TVPöD. Hiernach beträgt der Erholungsurlaub zurzeit
vom .............................. bis 31. Dezember ..............................Urlaubstage
vom 1. Januar bis ..............................Urlaubstage
§ 8 Beendigung des Praktikantenverhältnisses
Der Praktikantenvertrag kann nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 TVPöD und des § 15 Abs. 2 TVPöD gekündigt werden. Diese Tarifregelungen haben zurzeit folgenden Wortlaut:
§ 3 Abs. 2 TVPöD: "Während der Probezeit kann das Praktikantenverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden."
§ 15 Abs. 2 TVPöD: "Nach der Probezeit (§ 3) kann das Praktikantenverhältnis unbeschadet der gesetzlichen Kündigungsgründe nur gekündigt werden a) aus einem sonstigen wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, b) von der Praktikantin/dem Praktikanten mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen."
Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des § 15 Abs. 2 TVPöD unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. Im Übrigen gilt § 22 BBiG.
§ 9 Nebenabrede
(1) Zu diesem Praktikantenvertrag wird folgende Nebenabrede vereinbart: ...............
..............................
..............................
(2) Die Nebenabrede kann unabhängig von diesem Praktikantenvertrag mit einer Frist
[ ] von zwei Wochen zum Monatsschluss
[ ] von .................... zum ...............
gesondert in Textform (§ 126b BGB) gekündigt werden.
(3) Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden (§ 2 Abs. 2 Satz 1 TVPöD).
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