Zwischen
vertreten durch |
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Arbeitgeber/in |
und |
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Frau/Herrn |
wohnhaft in |
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(Praktikant/in) |
geboren am: |
wird unter Zustimmung ihrer/ihres/seiner/seines gesetzlichen Vertreter/s, |
Frau/Herrn |
wohnhaft in |
- vorbehaltlich- folgender |
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geschlossen:
§ 1 Grundsätze der Beschäftigung
Die Praktikantin/Der Praktikant wird während der praktischen Tätigkeit, die nach der Ausbildungsordnung der staatlichen Anerkennung bzw. der Erlaubnis als
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Sozialarbeiter/in |
□ |
Sozialpädagogin/Sozialpädagoge |
□ |
Heilpädagogin/Heilpädagoge |
□ |
Pharmazeutisch-technische/r Assistentin/Assistent |
□ |
Erzieher/in |
□ |
Kinderpfleger/in |
□ |
Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in |
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Rettungsassistent/in |
vorauszugehen hat, beschäftigt.
§ 2 Beginn und Ende des Praktikantenverhältnisses, Probezeit
(1) |
Das Praktikantenverhältnis beginnt am |
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und endet am |
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(2) |
Die ersten drei Monate des Praktikantenverhältnisses sind Probezeit. Wird die praktische Tätigkeit während der Probezeit um mehr als einen Monat unterbrochen, verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung. |
§ 3 Anwendung von Tarifverträgen
Das Praktikantenverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der jeweils geltenden Fassung.
§ 4 Regelungen der Schulordnung
..............................
..............................
§ 5 Arbeitszeit
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die tägliche Arbeitszeit der Praktikantin/des Praktikanten richten sich nach den Bestimmungen, die für die Arbeitszeit der bei dem Arbeitgeber in dem künftigen Beruf der Praktikantin/des Praktikanten Beschäftigten gelten. Sie beträgt zurzeit durchschnittlich.............................. Stunden wöchentlich und ..............................Stunden täglich. § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bleibt unberührt.
§ 6 Entgelt
Die Praktikantin/Der Praktikant erhält ein monatliches Entgelt gemäß § 8 Abs. 1 TVPöD. Es beträgt zurzeit ............... EUR.
§ 7 Erholungsurlaub
Die Praktikantin/Der Praktikant erhält Erholungsurlaub nach § 10 TVPöD. Hiernach beträgt der Erholungsurlaub zurzeit
vom .............................. bis 31. Dezember ..............................Urlaubstage
vom 1. Januar bis ..............................Urlaubstage
§ 8 Beendigung des Praktikantenverhältnisses
Der Praktikantenvertrag kann nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 TVPöD und des § 15 Abs. 2 TVPöD gekündigt werden. Diese Tarifregelungen haben zurzeit folgenden Wortlaut:
§ 3 Abs. 2 TVPöD: "Während der Probezeit kann das Praktikantenverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden."
§ 15 Abs. 2 TVPöD: "Nach der Probezeit (§ 3) kann das Praktikantenverhältnis unbeschadet der gesetzlichen Kündigungsgründe nur gekündigt werden a) aus einem sonstigen wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, b) von der Praktikantin/dem Praktikanten mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen."
Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des § 15 Abs. 2 TVPöD unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. Im Übrigen gilt § 22 BBiG.
§ 9 Nebenabrede
(1) Zu diesem Praktikantenvertrag wird folgende Nebenabrede vereinbart: ...............
..............................
..............................
(2) Die Nebenabrede kann unabhängig von diesem Praktikantenvertrag mit einer Frist
[ ] von zwei Wochen zum Monatsschluss
[ ] von .................... zum ...............
gesondert in Textform (§ 126b BGB) gekündigt werden.
(3) Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden (§ 2 Abs. 2 Satz 1 TVPöD).
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(Ort, Datum) |
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(Arbeitgeber) |
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(Praktikant/in) |