§ 10 BUKG-Pauschalvergütung
Personenkreis | Berechnung | Betrag (Stand Besoldung 1.4.2022) |
---|---|---|
Berechtigte mit Wohnung | 15 % des maßgeblichen Endgrundgehalts A 13 | 885,65 EUR |
Andere Personen | 10 % des maßgeblichen Endgrundgehalts A 13 | 590,44 EUR |
Berechtigte ohne Wohnung | 3 % des maßgeblichen Endgrundgehalts A 13 | 177,13 EUR |
Beispiel: Umzug einer berechtigten Beamtin mit ihrem Ehemann und einem Kind am 10. und 11.6.2022 Berechnung der Pauschvergütung: 885,65 (Berechtigte) + 590,44 (Ehemann) + 590,44 (Kind) = 2.066,53 EUR.
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