1. Umzugsreisen

    Es werden die Fahrkosten des Bediensteten und der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden Personen sowie die nachgewiesenen Verpflegungs- und Unterkunftskosten wie bei Dienstreisen erstattet, unter Inanspruchnahme möglicher Fahrpreisermäßigungen. Dabei wird das abwesenheitsabhängige Tagegeld vom Tag des Einladens bis zum Tag des Ausladens des Umzugsguts gewährt. also auch bei mehrtägigen Umzugsreisen. Übernachtungsgeld steht für den Tag des Ausladens nur zu, wenn eine Übernachtung in der neuen Wohnung nicht möglich war. Welche Wagenklasse bei Bahn- usw. Benutzung in Betracht kommt, bestimmt sich bei Mitreisenden nach derjenigen des Angestellten.

  2. Reisen zum Suchen und Besichtigen einer Wohnung

    Es werden die Fahrkosten für zwei Personen einer Person oder einer Reise von zwei Personen bis zur Höhe des niedrigsten Fahrpreises regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel ersetzt (auch bei Kfz-Benutzung). Tage- und Übernachtungsgeld stehen je Reise für höchstens zwei Reise- und Aufenthaltstage zu, Tagegeld in von der Abwesenheit abhängiger Höhe.

  3. Vorbereitungsreisen

    Für Reisen zur bisherigen Wohnung zur Vorbereitung und Durchführung des Umzugs werden Fahrkosten in Höhe des niedrigsten Preises regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel erstattet. Tage- und Übernachtungsgeld stehen nicht zu.

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