Kurzbeschreibung
Muster zur Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen. Nach dem Verpflichtungsgesetz sind nichtbeamtete Personen auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten förmlich zu verpflichten.
Vorbemerkung
Seit dem 1.1.1975 gilt das Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974. Danach sind Personen auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten förmlich zu verpflichten, die bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, beschäftigt sind oder für sie tätig sind oder bei einem Verband oder sonstigen Zusammenschluss, bei einem Betrieb oder Unternehmen, die für eine Behörde oder sonstige Stelle Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ausführen, beschäftigt oder für sie tätig sind. Diese förmliche Verpflichtung begründet eine erweiterte strafrechtliche Verantwortlichkeit bezüglich bestimmter Strafvorschriften. Diese Strafvorschriften sind in der Niederschrift über die Verpflichtung im einzelnen angeführt.
Niederschrift über die Abgabe der Verpflichtungserklärung
........................., den .........................
Vor dem/der Unterzeichneten, Herrn/Frau ...................................erschien heute zum Zwecke der Verpflichtung nach § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 547)
Herr/Frau ...................................
Der/Die Erschienene wurde auf die gewissenhafte Erfüllung seiner/ihrer Obliegenheiten verpflichtet. Ihm/Ihr wurde der Inhalt der folgenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuches bekanntgegeben:
§ 133 Abs. 3 StGB |
Verwahrungsbruch, |
§ 201 Abs. 3 StGB |
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, |
§ 203 Abs. 2, 4, 5 StGB |
Verletzung von Privatgeheimnissen, |
§ 204 StGB |
Verwertung fremder Geheimnisse, |
§§ 331, 332 StGB |
Vorteilsannahme und Bestechlichkeit, |
§ 353b StGB |
Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht, |
§ 358 StGB |
Nebenfolgen, |
§ 97 b Abs. 2 i.V. m. |
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§§ 94 bis 97 StGB |
Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses, |
§ 120 Abs. 2 StGB |
Gefangenenbefreiung, |
§ 355 StGB |
Verletzung des Steuergeheimnisses |
Der/Die Erschienene wurde darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Strafvorschriften auf Grund der Verpflichtung für ihn/sie anzuwenden sind.
Er/Sie erklärt, nunmehr von dem Inhalt der genannten Bestimmungen unterrichtet zu sein. Er/Sie unterzeichnet dieses Protokoll nach Vorlesung zum Zeichen der Genehmigung und bestätigt gleichzeitig den Empfang einer Abschrift der Niederschrift und der oben genannten Vorschriften.
v. g. u.
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(Unterschrift des/der Verpflichtenden) |
(Unterschrift des/der Verpflichteten) |