Für die freiwillige Versicherung in der Zusatzversorgung können die staatlichen Förderungen in Anspruch genommen werden.

Damit sind folgende Finanzierungsarten möglich:

  • Entgeltumwandlung: Hierbei werden Teile des Bruttoarbeitslohns als Beiträge in die freiwillige Versicherung umgewandelt. Der Vorteil ist, dass aus den Beiträgen innerhalb eines bestimmten Rahmens keine Steuern und Sozialabgaben zu zahlen sind. Damit ist der eigene Finanzierungsaufwand an den Beiträgen nur der verringerte Nettoverdienst (vgl. Teil VI 2).
  • Riester-Förderung: Hierbei werden vom Versicherten Beiträge aus dem Nettoentgelt gezahlt. Der Staat übernimmt einen Teil des Beitragsaufwandes durch sog. Zulagen. Zudem kann der Finanzierungsaufwand noch steuerlich als sog. Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden (vgl. Teil VI 3).
  • Finanzierung ohne staatliche Förderung: Hierbei wird die freiwillige Versicherung durch eigene Beiträge aus versteuertem Arbeitslohn ohne Inanspruchnahme von staatlicher Förderung finanziert.

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