Mit dem Zulagenantrag erhält der Versicherte von der Zusatzversorgungskasse auch eine Bescheinigung über die von ihm erbrachten Beiträge. Diese ausgewiesenen Beiträge kann der Versicherte gegenüber seinem Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabenabzug geltend machen. Wird vom Finanzamt ein Sonderausgabenabzug gewährt, so wird dieser im Rahmen einer eventuellen Steuererstattung vom Finanzamt direkt an den Versicherten ausgezahlt. Dieser Betrag wird also nicht auf das Versicherungskonto gutgeschrieben.

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