1Der Wahlvorstand gibt in der gleichen Weise wie das Wahlausschreiben bekannt (§ 6 Absatz 3)
1. |
die Familien- und Vornamen der als Mitglieder des Personalrats gewählten Bewerberinnen oder [1]Bewerber, |
2. |
die Reihenfolge der Ersatzmitglieder, |
3. |
die Zahl der Wahlberechtigten, |
4. |
die Zahl der Wählerinnen oder [2]Wähler, |
5. |
die Zahl der gültigen Stimmen, |
6. |
die Zahl der ungültigen Stimmen. |
2Der Aushang dauert mindestens zwei Wochen.
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