Durch den Tarifvertrag zur flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) vom 27.2.2010 wurde die Altersteilzeit neu geregelt. Der TV FlexAZ findet nur auf die ab dem 1.1.2010 beginnenden Altersteilzeitarbeitsverhältnisse Anwendung. Er berührt nicht die vor dem 1.1.2010 nach dem TV ATZ begonnenen Altersteilzeitbeschäftigungen.

Auch bei der ab dem 1.1.2010 vereinbarten Altersteilzeit ist das zusatzversorgungspflichtige Altersteilzeitentgelt mit dem Faktor 1,8 zu multiplizieren. Dieser Faktor steht noch unter dem Vorbehalt einer eventuellen tariflichen Änderung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge