Loyalitätspflicht
Anders als andere Arbeitgeber können Kirchen und kirchlichen Einrichtungen ihren Arbeitnehmern besondere Loyalitätspflichten auferlegen. "Dazu zählt etwa die Vorgabe, tragende Grundsätze der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre zu beachten", sagt Rechtsanwalt Henning Horst von der Arbeitsrechtskanzlei Reckler und Horst. "Verletzen Mitarbeiter diese Pflichten, kann dies unter Umständen sogar eine Kündigung rechtfertigen", ergänzt Horst.
Als Beispiel sei ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) genannt (Urteil vom 24.04.1997, Az. 2 AZR 268/96). Der leitende Pressemitarbeiters der deutschen Mormonenkirche hatte durch ein außereheliches Verhältnis gegen die Pflicht zur ehelichen Treue verstoßen. Die Richter hielten die Kündigung für wirksam.