Sachverhalt
Der Arbeitnehmer eines Zweiradhändlers möchte ein E-Bike kaufen, das vom Arbeitgeber für 6.399 EUR angeboten wird.
Welchen Betrag muss der Arbeitnehmer zahlen, um keine steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen zu befürchten?
Ergebnis
Ermittlung des Sachbezugs | |
Preis des E-Bikes | 6.399,00 EUR |
Abzgl. pauschaler Bewertungsabschlag (4 %) | - 255,96 EUR |
Zwischensumme | 6.143,04 EUR |
Abzgl. Rabattfreibetrag | - 1.080,00 EUR |
Steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil | 5.063,04 EUR |
Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das E-Bike für 5.063,04 EUR überlässt, führt dies nicht zu einem geldwerten Vorteil, der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beachten ist.
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