Externe Akteure können ein umfangreiches Spektrum an Aufgaben innerhalb eines BGM einnehmen. Je nach Kenntnissen der internen Akteure bzgl. Aufbau und inhaltlicher Ausgestaltung kann externe Unterstützung zur Beratung oder zur Übernahme diverser Aufgaben beauftragt werden.

2.3.1 Gesetzliche und staatliche Akteure

Naheliegend ist die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und BGs/Unfallkassen, da diese grundsätzlich mit den Unternehmen in Kontakt stehen. Die Verbindung zu den gesetzlichen Kassen ergibt sich einerseits aufgrund des Versicherungsverhältnisses und der damit verbundenen Lohnabrechnung der Mitarbeiter, andererseits haben die Krankenkassen gemäß §§ 20 ff. einen Präventionsauftrag. Während sich die Präventionsleistungen gemäß § 20 direkt auf den Versicherten beziehen, geht es in § 20b um die betriebliche Gesundheitsförderung und in § 20c um die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren.

Die Krankenkassen können den Unternehmen selbst Leistungen anbieten oder sie finanziell unterstützen bzw. Dritte in ihrem Namen mit der Durchführung von Maßnahmen beauftragen. Was im Rahmen der Unterstützung möglich ist, regelt der Präventionsleitfaden des Spitzenverbandes der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV). Hier kommen Aufgaben in der Organisation, Beratung und Durchführung von Analysen und Präventionsmaßnahmen infrage.

Die Unfallversicherungsträger haben keinen direkten Auftrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Gemäß § 14 SGB VII müssen sie mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe sorgen. Damit tangieren sie das BGM und können bei Bedarf in Fragen der Ergonomie unterstützen.

Ebenso wie die Unfallversicherungsträger verfolgen auch die Arbeitsschutzämter das Ziel der Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gemäß der geltenden Gesetze und Verordnungen. Die Deutsche Rentenversicherung hat keinen gesetzlichen Auftrag im BGM tätig zu werden, aber auch sie kann, vergleichbar den Unfallversicherungsträgern, unterstützend bei spezifischen Fragestellungen im BGM aktiv werden. Im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements bietet sie Arbeitgebern Unterstützung bei der Umsetzung der betrieblichen Prävention an.

2.3.2 Externe BGM-Dienstleister

Das Feld der BGM-Dienstleister umfasst ein großes Spektrum möglicher Unterstützungsleistungen, angefangen von der Beratung über den gesamten BGM-Prozess, die unterschiedlichen Möglichkeiten der Analyse bis hin zur Durchführung diverser Präventionsmaßnahmen, Events, Trainings und Coachings sowie deren Bewertung (Evaluation). BGM-Berater müssen über ein breites Wissen zu allen Facetten des Gesundheitsmanagements, zu den tangierenden Managementsystemen Arbeitsschutz und Qualität, ggf. auch Umwelt, sowie zur Gestaltung eines BGM aus strategischer Sicht verfügen. Eine Strategie kennzeichnet sich dadurch, dass

  • BGM als Managementaufgabe zur Erreichung unternehmerischer Ziele verstanden wird,
  • gesundheitsförderliche Rahmenbedingen geschaffen werden und
  • eine Steuerung und Bewertung durch Kennzahlen möglich wird.

Präventionsanbieter, Trainer und Coaches dagegen konzentrieren sich auf die Umsetzung spezifischer Ziele in den klassischen Handlungsfeldern der Prävention. Diese können sowohl im Unternehmen, soweit die Voraussetzungen für eine Durchführung dies zulassen, aber auch außerhalb in Fitness-Anlagen oder Gesundheitszentren durchgeführt werden. Soweit die Kenntnisse über Analysemöglichkeiten und deren Anwendung bekannt sind, können Präventionsanbieter für ihren spezifischen Bereich auch die dazugehörigen Analysen anbieten.

Im Trainings- und Coaching-Bereich spielt das Thema "Führung" eine besondere Rolle, da neben den klassischen Präventionsthemen, wie Bewegung, Ernährung, Stress und Sucht, auch das Führungsverhalten, die Führungsverantwortung und die Rolle der Führungskraft als soziale Unterstützung für die Beschäftigten von Bedeutung sind. Dienstleister aus diesem Bereich müssen demnach über vergleichbare Kenntnisse wie Berater verfügen, da diese Themen auch in den Trainings eine Rolle spielen.

BGM-Dienstleister verfolgen i. d. R. ein wirtschaftliches Interesse. Ihr Ziel ist es, einen Auftrag zu erhalten und langfristig mit dem Unternehmen im BGM zusammenzuarbeiten. Zunehmend bauen v. a. größere Unternehmen auch eine eigene Kompetenz in den Präventionsbereichen auf, in dem sie Dienstleister oder Personen mit entsprechender Ausbildung und Fachkenntnis einstellen. Ebenfalls ist zu erkennen, dass eigene Trainingsbereiche bis hin zu vollständigen Fitness-Anlagen auf dem Firmengelände errichtet werden, sodass Maßnahmen in Kombination mit Arbeitsplatz und Trainingsbereich durchgeführt werden und/oder die Beschäftigten die Anlage für eigenes Training unabhängig der BGM-Maßnahmen nutzen können.

2.3.3 Organisationen ohne primär wirtschaftliche Interessen

Verbände, Netzwerke, Organisationen, Hochschulen und Therapieeinrichtungen verfolgen primär kein wirtschaftliches Interesse. Wie in anderen Branchen und Themengebieten auch, entstehen um eine zentrale Thematik, in diesem Fall das ...

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