Das BQFG regelt die Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise mit inländischen Ausbildungsnachweisen. Die bis zu seinem Inkrafttreten am 1.4.2012 bestehenden Unterschiede in der Behandlung verschiedener Berufs- und Personengruppen wurden so weit wie möglich aufgehoben und sowohl für im Ausland Qualifizierte als auch für Arbeitgeber und Betriebe transparente und nachvollziehbare Verfahren geschaffen.

Eingeführt wurden zum einen neue Rechtsansprüche für Personen- und Berufsgruppen, denen bis dahin keine entsprechenden Verfahren offenstanden. Insbesondere wurden diejenigen Regelungen zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen aufgehoben bzw. modifiziert, die an die Staatsangehörigkeit der Antragsteller anknüpfen. Ausschlaggebend für die Verfahren nach diesem Gesetz sind seither nur noch Inhalt und Qualität der Qualifikationen.

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