Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, sind rentenversicherungsfrei.[1] Der Arbeitgeber hat jedoch für beschäftigte Rentner seinen Beitragsanteil zur Rentenversicherung zu entrichten.[2] Dieser wirkt rentensteigernd. Der Arbeitnehmer kann jedoch durch eine bindende schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichten und versicherungspflichtig werden. Dann sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zu entrichten.

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