Ohne besondere vertragliche Vereinbarung führt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zur Rückzahlungspflicht für den Arbeitnehmer; eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit für den Arbeitgeber bezüglich des Darlehensvertrags ergibt sich auch nicht aus § 313 BGB (Änderung der Geschäftsgrundlage).[1]
Dem Arbeitnehmer darf durch Klauseln im Darlehensvertrag ein Wechsel der Arbeitsstelle aber nicht unzulässig erschwert werden.
Unzulässige lange Betriebsbindung
Eine Vereinbarung, nach der das gesamte Darlehen bei Kündigung durch den Arbeitnehmer sofort fällig gestellt wird, ist unzulässig.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen