Die Vereinbarung eines festen Stundenhonorars ist zwar mit einem Stundenlohn für Arbeitnehmer vergleichbar, spricht jedoch nicht zwingend für eine abhängige Beschäftigung. Insbesondere bei reinen Dienstleistungen ist die Möglichkeit einer erfolgsabhängigen Vergütung aufgrund der Eigenart der zu erbringenden Leistung häufig nicht gegeben. Hier weist eher die Höhe des vereinbarten Honorars auf die selbstständige Tätigkeit hin.

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