Zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen sieht das Arbeitsförderungsrecht besondere Leistungen und Hilfen vor, mit denen auch eine berufliche Ausbildung oder Weiterbildung gefördert werden kann. Diese besonderen Leistungen zur Teilhabe ersetzen bzw. ergänzen die o. a. allgemeinen Leistungen, wenn die Teilnahme an einer auf die Bedürfnisse der Betroffenen ausgerichteten speziellen Bildungsmaßnahme wegen Art und Schwere der Behinderung unerlässlich ist.[1]

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