Im Sinne dieser Richtlinie gelten als
a) |
"Arbeitsmittel": alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden, |
c) |
"Gefahrenzone": der Bereich innerhalb und/oder im Umkreis eines Arbeitsmittels, in dem die Sicherheit oder die Gesundheit eines sich darin aufhaltenden Arbeitnehmers gefährdet ist, |
d) |
"gefährdeter Arbeitnehmer": ein Arbeitnehmer, der sich ganz oder teilweise in einer Gefahrenzone befindet, |
e) |
"Bedienungspersonal": der oder die für die Benutzung eines Arbeitsmittels zuständige(n) Arbeitnehmer. |
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