Zur besseren Transparenz der betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber eine Dokumentation über die Gefährdungsbeurteilung, die Schutzmaßnahmen und ihre Wirksamkeit anlegen.[1] Die Dokumentationspflicht besteht unabhängig von der Zahl der beschäftigten Mitarbeiter für alle Betriebe.

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