Arbeitsstätten sind:
- Arbeitsräume in Gebäuden (einschließlich der Ausbildungsstätten),
- Telearbeitsplätze,
- Bildschirmarbeitsplätze,
- Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände im Freien,
- Baustellen,
- Verkaufsstände im Freien im Zusammenhang mit Ladengeschäften,
- Wasserfahrzeuge, schwimmende Anlagen auf Binnengewässern.
Zur Arbeitsstätte gehören auch:
- alle Verkehrswege im Betrieb,
- Fluchtwege und Notausgänge,
- Lager-, Maschinen- und Nebenräume,
- Pausen-, Bereitschafts-, Liegeräume, Erste-Hilfe-Räume,
- Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume, Unterkünfte,
- Sanitätsräume.
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