Arbeitsstätten sind:

  • Arbeitsräume in Gebäuden (einschließlich der Ausbildungsstätten),
  • Telearbeitsplätze,
  • Bildschirmarbeitsplätze,
  • Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände im Freien,
  • Baustellen,
  • Verkaufsstände im Freien im Zusammenhang mit Ladengeschäften,
  • Wasserfahrzeuge, schwimmende Anlagen auf Binnengewässern.

Zur Arbeitsstätte gehören auch:

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge