Die Checkliste gibt einen Überblick über mögliche Inhalte eines Arbeitsvertrags.
Bei der Vereinbarung eines Arbeitsvertrags gilt der Grundsatz der freien Vertragsgestaltung. § 105 GewO besagt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer Abschluss, Inhalt und Form des Arbeitsvertrags frei vereinbaren können, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, Bestimmungen eines anwendbaren Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung entgegenstehen.
Der Abschluss eines Arbeitsverhältnisses ist zwar formfrei und somit auch in mündlicher Form oder sogar stillschweigend (konkludent) wirksam; der Arbeitgeber ist jedoch nach dem Nachweisgesetz verpflichtet, dem Arbeitnehmer die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsvertrags in schriftlicher Form mitzuteilen. Zur Erfüllung dieser Nachweispflichten bietet sich daher sogleich der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags an. Für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses sieht das Teilzeit- und Befristungsgesetz hingegen ausdrücklich und zwingend die Schriftform vor.
Die nachfolgende Checkliste soll einen Überblick über mögliche Inhalte eines Arbeitsvertrags verschaffen.
Regelungsgegenstand |
Inhalt |
Nachweispflicht i.S.d. NachwG? |
(1) Name und Anschrift der Vertragsparteien |
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+ |
(2) Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses |
- wann das Arbeitsverhältnis beginnt
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+ |
(3) Arbeitsort; ggf. freie Wahl des Arbeitsorts durch den Arbeitnehmer |
- wo die Beschäftigung ausgeübt wird
- falls vereinbart, die freie Wahl des Arbeitsorts seitens des Arbeitnehmers
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+ |
(4) Bezeichnung oder Beschreibung der Tätigkeit |
- wie die Tätigkeit bezeichnet wird
- was die Tätigkeit umfasst oder Verweis auf die aktuell gültige Stellen-/Aufgabenbeschreibung, die fest mit dem Arbeitsvertrag verbunden ist (z.B. geheftet) oder gesondert unterschrieben wird
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+ |
(5) Versetzungsvorbehalt |
- Berechtigung des Arbeitgebers, das Aufgabengebiet und/oder den Arbeitsort des Arbeitnehmers einseitig zu ändern
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- |
(6) Im Falle einer Befristung: |
- dass der Arbeitnehmer befristet eingestellt wird
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- |
- Art der Befristung (Zeit-oder Zweckbefristung)
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- Angabe des Befristungsgrundes ist gesetzlich nicht vorgeschrieben
- bei Zweckbefristung ist nach der Rechtsprechung der Befristungszweck genau zu bezeichnen
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- |
- Befristung mit oder ohne Sachgrund
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- Angabe des Sachgrundes ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und könnte unter Umständen zu einer Selbstbindung des Arbeitgebers führen
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- |
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- Berechtigung beider Vertragsparteien, das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Befristung ordentlich zu kündigen
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+, sofern vereinbart |
- Enddatum oder die geplante Dauer des Arbeitsverhältnisses
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- wann das Arbeitsverhältnis endet oder Bestimmung des für die Zweckerreichung relevanten Ereignis
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+ |
- Meldung bei der Agentur für Arbeit
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- Hinweis zur Meldepflicht des Arbeitnehmers bei der Agentur für Arbeit
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- |
(7) Im Falle von Arbeit auf Abruf: |
- Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat
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+, sofern vereinbart |
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- Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden
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+, sofern vereinbart |
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- Zeitrahmen, bestimmt durch Referenztage und Referenzstunden, der für die Erbringung der Arbeitsleistung festgelegt ist
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+, sofern vereinbart |
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- Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit im Voraus mitzuteilen hat
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+, sofern vereinbart |
(8) Probezeit |
- wie lange die Probezeit dauert
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+, sofern vereinbart |
(9) Vorbehalt der Zustimmung des Betriebsrats |
- Erklärung, dass der Arbeitsvertrag vorbehaltlich der Zustimmung des Betriebsrats geschlossen wird
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- |
(10) Kündigung |
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- die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
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+ |
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- das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis
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+ |
- Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
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- die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
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+ |
- Beendigung mit Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. bei Rentenerhalt
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- dass das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung mit Ablauf des Monats endet, in dem der Arbeitnehmer die jeweilige gesetzliche Regelaltersgrenze für den Bezug von Altersrente erreicht hat bzw. der Rentenbescheid für eine unbefristete volle Erwerbsminderung bewilligt wurde
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- |
(11) Freistellungsoption |
- dass der Arbeitgeber nach Ausspruch einer Kündigung zur bezahlten Freistellung von der Arbeitsleistung berechtigt ist
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- |
(12) Arbeitszeit, ggf. Schichtarbeit |
- Angabe der Arbeitszeit mit Ruhepausen und Ruhezeiten
- bei Schichtarbeit: das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen
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+ |
(13) Überstunden |
- die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
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+, sofern vereinbart |
(14) Kurzarbeit |
- arbeitgeberseitiges Recht zur einseitigen Anordnung von Kurzarbeit
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- |
(15) Urlaub |
- Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
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+ |
(16) Vergütung |
- Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließli...
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