Für welche Beschäftigtengruppen kann dieses Vertragsmuster genutzt werden?
Ein Arbeitnehmer soll im Rahmen eines Arbeitsvertrags auf unbestimmte Zeit eingestellt werden.
Nicht geeignet ist dieses Vertragsmuster in folgenden Fällen:
Rechtlicher Hintergrund
Sofern auf das Arbeitsverhältnis keine Tarifverträge Anwendung finden, was vor Abschluss des Arbeitsvertrags zu prüfen ist, sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der inhaltlichen Gestaltung des Arbeitsvertrags grundsätzlich frei (§ 105 GewO). Es besteht ein weiter vertraglicher Gestaltungsspielraum. Die zwingenden arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften können dabei jedoch grundsätzlich nicht durch vertragliche Regelungen zulasten des Arbeitnehmers beschränkt werden. Somit
- sind die gesetzlichen (Mindest-)Kündigungsfristen zu wahren,
- genießen Arbeitnehmer nach 6-monatiger Beschäftigungsdauer und sofern der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer hat, den allgemeinen Kündigungsschutz,
- gelten die besonderen arbeitsrechtlichen Schutzgesetze etwa über Mutterschutz und Elternzeit sowie zur Arbeitszeit,
- haben Arbeitnehmer nach mindestens einmonatiger Dauer des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Urlaub,
- haben Arbeitnehmer nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
- haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen,
- haben Arbeitnehmer Anspruch auf die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns,
- besteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Im Übrigen kann der Anstellungsvertrag individuell ausgestaltet und an die Erfordernisse im Einzelfall angepasst werden. Insoweit versteht sich das folgende Vertragsmuster nur als Grundgerüst.
Darüber hinaus können weitergehende vertragliche Regelungen aufgenommen werden, etwa über variable Vergütungsbestandteile wie Zielvereinbarungen, Tantiemen, Boni oder Nebenleistungen wie einen auch privat nutzbaren Dienstwagen, Gratifikationen, Arbeitgeberzuschüsse, eine über das EFZG hinaus verlängerte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder im Sterbefall, Regelungen über die Nutzung und Behandlung von Betriebsmitteln, Arbeits- und Geschäftsunterlagen, ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung, zur privaten Unfallversicherung, zu Diensterfindungen, Umzugskosten, Trennungsentschädigungen und was auch immer im Einzelfall angemessen erscheint. In den Fußnoten zu den einzelnen Vertragsklauseln sind jeweils Hinweise und Tipps enthalten.
Sonstige Hinweise
Soweit vorhanden ist vor der Einstellung des Arbeitnehmers nach § 99 BetrVG zwingend der Betriebsrat zu beteiligen. Gleiches gilt für die Eingruppierung in ein bestehendes Vergütungssystem.
Sofern auf das Arbeitsverhältnis Tarifverträge und/oder Betriebsvereinbarungen Anwendung finden, ist dieser Musterarbeitsvertrag inhaltlich an diese Regelungen anzupassen.
Das Muster ist so konzipiert, dass es die wesentlichen Arbeitsbedingungen selbst regelt. Soweit diese anderweitig in Tarifverträgen und/oder Betriebsvereinbarungen geregelt sind, kann und sollte der Arbeitsvertrag selbst schlanker gehalten werden, um etwaige Regelungswidersprüche zu vermeiden. Widersprüche und Unklarheiten würden nach dem Günstigkeitsprinzip bzw. nach § 305c Abs. 2 BGB regelmäßig dazu führen, dass für den Arbeitnehmer die Regelung gilt, die für ihn günstiger ist.
Dieses Muster enthält insofern selbst keine Bezugnahmeklausel auf Tarifverträge.