Begriff

Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhezeiten zur Arbeitszeit.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Gesetzlich geregelt ist die Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Zu beachten sind das Ladenschlussgesetz des Bundes und die Ladenöffnungsgesetze der Länder. Rechtsprechung: BAG, Urteil v. 25.2.2015, 5 AZR 886/12 (Definition und rechtliche Einordnung der Ruhepause); BAG, Urteil v. 12.12.2012, 5 AZR 918/11, Rz. 19 (Arbeitsbereitschaft ist die Zeit wacher Achtsamkeit im Zustand der Entspannung und Abgrenzung zum Bereitschaftsdienst); BAG, Urteil v 25.4.2007, 6 AZR 799/06, Rz. 18 (Definition des Bereitschaftsdienstes); EuGH, Urteil v. 9.9.2003, C-151/02 (ärztlicher Bereitschaftsdienst in Klinik ist Arbeitszeit); EuGH, Urteil v. 21.2.2018, C-518/15 (Ville de Nivelles/Rudy Matzak – zu Hause geleisteter Bereitschaftsdienst kann Arbeitszeit sein).

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