Begriff Definition/Beschreibung Weiterführende/Vertiefende Informationen
Berufsausbildung Die Berufsausbildung ist die einmalige, breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit notwendige Fachbildung in einem geordneten Ausbildungsgang in einem Berufsausbildungsverhältnis. Sie soll die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang vermitteln und den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen ermöglichen.[1]

Lexikonstichwort/Fachbeitrag:


Arbeitshilfen:

Berufsausbildungsvertrag

Der Ausbildende und der Auszubildende schließen für die Berufsausbildung einen Berufsausbildungsvertrag. Rechtliche Grundlage ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Zum wesentlichen Inhalt eines Berufsausbildungsvertrags gehören unter anderem:

  • Die Art der Berufsausbildung, insb. die Berufstätigkeit für die ausgebildet werden soll.
  • Der Beginn und die Dauer der Berufsausbildung sowie der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit. Wird die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt, spricht man von einer Teilzeitausbildung.
  • Die Ausbildungsstätte und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte.
  • Die Vergütung, Urlaub und Überstunden.
  • Die Voraussetzungen für eine Kündigung.
  • Die Form des Ausbildungsnachweises.

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Arbeitshilfen:

Berufsausbildungsverhältnis

Zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden besteht dann ein Berufsausbildungsverhältnis. Gesetzliche Regelungen zum Berufsausbildungsverhältnis enthält ebenfalls das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Darin finden sich z.B. Vorschriften zu:

  • den Rechten und Pflichten des Auszubildenden und des Ausbildenden,
  • der Vergütung und
  • der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses.

Einen weiteren Rechtsrahmen geben zudem die Ausbildungsordnungen vor.

Abzugrenzen ist das Berufsausbildungsverhältnis sowohl vom Arbeitsverhältnis als auch von sonstigen Ausbildungsverhältnissen i.S.d. § 26 BBiG (z.B. Praktika).

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Vertiefte Informationen:


Arbeitshilfen:

Berufsschule Die Berufsschule (gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 BBiG "berufsbildende Schule") ist eine der beiden Säulen der dual gestalteten Berufsausbildung und vermittelt dem Auszubildenden die durch den Rahmenlehrplan bestimmten Inhalte. Während im Ausbildungsbetrieb die praktische Ausbildung stattfindet, vermittelt die Berufsschule allgemeinbildende und fachtheoretische Inhalte.

Lexikonstichwort/Fachbeitrag:

Auszubildende in der Entgeltabrechnung  

Lexikonstichwort/Fachbeitrag:


Arbeitshilfen:

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