Inhalt/Zweck:

Für Menschen, die noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot haben, aber Potenzial für den Arbeitsmarkt mitbringen, wurde mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz zum 1.6.2024 eine Chancenkarte eingeführt, die auf einem Punktesystem basiert. Die Chancenkarte soll Fachkräften einen unkomplizierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ermöglichen und die Suche nach einer Arbeitsstelle erleichtern.

Schon während der Arbeitsplatzsuche ist eine Beschäftigungen bis zu 20 Stunden je Woche sowie für jeweils bis zu 2 Wochen von zeitlichen unbegrenzten Probebeschäftigungen beim zukünftigen Arbeitgeber erlaubt.

Voraussetzungen:

  • Ausländischer Arbeitnehmer ist Fachkraft oder erreicht mindestens 6 Punkte nach den vorgegebenen Kriterien:

    Merkmal Punkte bei Erfüllung des Merkmals
    Ausländischer Berufsabschluss, der nach deutschen Standards anerkannt wird 4
    Nachweis guter Sprachkenntnisse 3
    Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse 2
    Englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 1
    Nach Erwerb einer Berufsqualifikation oder eines Hochschulabschlusses in den letzten sieben Jahren mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, die im Zusammenhang mit der Qualifikation stehen 3
    Nach Erwerb einer Berufsqualifikation oder eines Hochschulabschlusses in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, die im Zusammenhang mit der Qualifikation stehen 2
    Bei Beantragung der Chancenkarte nicht älter als 35 Jahre 2
    Bei Beantragung der Chancenkarte älter als 35 Jahre und nicht älter als 40 Jahre ist 1
    Wenn er sich in den vergangenen fünf Jahren mindestens sechs Monate lang rechtmäßig und ununterbrochen im Bundesgebiet aufgehalten hat 1
    Wenn die Qualifikation einem Engpassberuf zugeordnet werden kann sowie wenn der Lebenspartner Kriterien für die Chancenkarte erfüllt 1
    Die Mindestpunktzahl beträgt sechs Punkte
  • Imstande, seinen eigenen Lebensunterhalt zu sichern
  • Weitere Voraussetzungen für Ausländer, die sich bereits im Bundesgebiet aufhalten (§ 20a Abs. 4 Satz 2) und bei Chancenkarte nach Punkten (§ 20a Abs. 4 Satz 3)

Dauer:

Befristet, bis zu einen

Zeitraum von maximal einem Jahr; einmalige Verlängerung um 2 Jahre möglich.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?