Entscheidungsstichwort (Thema)

Feiertagszuschläge für Ostersonntag und Pfingstsonntag

 

Verfahrensgang

LAG Düsseldorf (Urteil vom 06.03.2019; Aktenzeichen 7 Sa 1002/18)

ArbG Duisburg (Urteil vom 22.08.2018; Aktenzeichen 4 Ca 978/18)

 

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des

Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. März 2019

- 7 Sa 1002/18 - wird mit nachstehender Maßgabe zurückgewiesen.

2. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. März 2019 - 7 Sa 1002/18 - wird teilweise neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den 4. Juni 2017 119,77 Euro sowie weitere 119,77 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Juli 2017 zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI14533863

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