Fährt der Arbeitnehmer mit seinem eigenen Pkw zur auswärtigen Baustelle, kann ihm der Arbeitgeber als Reisekosten 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer steuerfrei erstatten.[1]

Die unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber gestellten Beförderungsmittel kann steuerfrei erfolgen, soweit die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz des Arbeitnehmers notwendig ist. Allerdings ist darauf zu achten, dass der Arbeitnehmer im Falle der Bereitstellung einer Sammelbeförderung für diese Wegstrecke keine Werbungskosten ansetzen darf.

Wird der Arbeitnehmer im Rahmen einer Auswärtstätigkeit zwischen der Wohnung und einer auswärtigen Tätigkeitsstätte (keine erste Tätigkeitsstätte) mit einem vom Arbeitgeber gestellten Beförderungsmittel unentgeltlich befördert oder nutzt er ein Firmenfahrzeug, ist dies steuerfrei. Im Gegenzug dürfen für diese Fahrten keine steuerfreien Fahrtkosten gezahlt werden.

Pauschalbesteuerung bei Fahrtkostenzuschuss

Soweit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für seine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen steuerpflichtigen Fahrtkostenzuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, kann dieser für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden, wenn der Arbeitgeber den Fahrtkostenzuschuss pauschal mit 15 % besteuert.[2] Eine Pauschalbesteuerung kann maximal in Höhe der abzugsfähigen Entfernungspauschale erfolgen.

Nutzung von Dienstfahrzeugen

Nutzt der Arbeitnehmer für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein Firmenfahrzeug, dürfen keine steuerfreien Fahrtkostenzuschüsse gezahlt werden. Zum Ausgleich für die mit dem Firmenfahrzeug zurückgelegten Strecken zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist ein steuerpflichtiger monatlicher geldwerter Vorteil mit 0,03 % des Pkw-Bruttolistenpreises je Monat und je Entfernungskilometer anzusetzen. Handelt es sich um eine berufliche Auswärtstätigkeit, ist der geldwerte Vorteil steuerfrei (Reisekosten).[3]

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