Selbstständige Künstler und Publizisten, deren Arbeitseinkommen in den abgelaufenen 3 Kalenderjahren insgesamt über der Summe der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V gelegen hat, können sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen.[1]

Der Antrag auf Befreiung muss bei der Künstlersozialkasse bis zum 31.3. des Jahres gestellt werden, in dem die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Wird diese Antragsfrist versäumt, kann ein erneuter Antrag erst wieder im Folgejahr gestellt werden. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden und wirkt vom Beginn des Monats an, der auf die Antragstellung folgt.

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