Überblick

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass bestimmte Personengruppen besonders schutzbedürftig sind. Er hat ihren allgemeinen Kündigungsschutz erweitert und die Arbeitgeberkündigung von einer behördlichen Zustimmung abhängig gemacht oder sie auf bestimmte Tatbestände beschränkt. Die folgenden Ausführungen gelten nur für Kündigungen, nicht aber für Aufhebungsverträge. Die Wirksamkeit einer Befristung wird durch den Eintritt von besonderem Kündigungsschutz nicht berührt. Dieser Beitrag stellt die wichtigsten Sonderkündigungsschutzregelungen im Überblick dar und enthält jeweils weitergehende Verweise.

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