Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte unterstützen Unternehmen und Verwaltungen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung. Der genaue Umfang dieser Betreuung muss auf Basis der Vorgaben der DGUV-V 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ermittelt werden.
Grundlegend für die Ermittlung des Betreuungsumfangs ist die DGUV-V 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" in der Fassung des jeweiligen Unfallversicherungsträgers. Sie basiert auf dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und § 15 SGB VII.
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