Als Betriebsbeauftragter darf nur bestellt werden, wer die jeweils erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Die einschlägigen Rechtsvorschriften enthalten Regelungen zu den konkret erforderlichen Qualifikationserfordernissen.
Beauftragte nach der ArbMedVV
Zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge muss ein Arzt bestellt werden, der berechtigt sein muss, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder "Betriebsmedizin" zu führen[1]
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