Als Betriebsbeauftragter darf nur bestellt werden, wer die jeweils erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Die einschlägigen Rechtsvorschriften enthalten Regelungen zu den konkret erforderlichen Qualifikationserfordernissen.

 
Praxis-Beispiel

Beauftragte nach der ArbMedVV

Zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge muss ein Arzt bestellt werden, der berechtigt sein muss, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder "Betriebsmedizin" zu führen[1]

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