Die Amtszeit übersteigt 4 Jahre, wenn der Betriebsrat zu einem Zeitpunkt außerhalb des 4-Jahres-Rhythmus gewählt wird und der Abstand bis zu den nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen weniger als ein Jahr beträgt.[1] Die Amtszeit läuft dann bis zum 31.5. des übernächsten Jahreszeitraums.

 
Praxis-Beispiel

Verlängerung der Amtszeit

In einem Betrieb wird erstmalig am 2.6.2017 ein Betriebsrat gewählt. Dessen Amtszeit läuft bis zum 31.5.2022.

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