Überblick

Das Bewerbungsverfahren endet mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrags oder mit einer Absage.

Ein abgelehnter Bewerber wird regelmäßig ein Interesse an der Erläuterung der Ablehnungsgründe haben, um ggf. seine Bewerbungsunterlagen verbessern zu können. Hier ist jedoch insbesondere im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Vorsicht geboten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge