Nicht das "ob" der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen im Rahmen psychischer Belastungen ist mitbestimmungsrechtlich relevant, sondern vor allem das "wie". Es kann sich z. B. anbieten, eine solche Befragung mit dem Betriebsrat gemeinsam durchzuführen, um die Akzeptanz zu erhöhen (die Teilnahme an solchen Befragungen ist stets freiwillig) und um später auch gemeinsam Schlussfolgerungen aus den Befragungsergebnissen zu ziehen.

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