Nach den bisherigen Ausführungen wird ersichtlich, dass keiner diese Entscheidung besser treffen kann als der Betriebsarzt, der die Mitarbeiter auf der Grundlage seiner Untersuchungsergebnisse berät.

Die Refraktionsbestimmung bzw. Brillenverordnung erfolgt durch einen Augenarzt oder Augenoptiker. Da sich die Kassen derzeit meist weigern, die Kosten für die Verordnung einer Bildschirmbrille zu übernehmen, ist zunächst zu klären, wieweit der Arbeitgeber für diese Kosten aufkommt. Der Arbeitgeber kann durch diesbezügliche Regelungen seine Entscheidung ausdrücklich dem Betriebsarzt übertragen.

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