Die Regelungen zu den Anspruchstagen für das Kinderkrankengeld wurden während der Corona-Pandemie erweitert und werden auch für das Jahr 2023 fortgeführt. Damit kann auch 2023 jeder gesetzliche versicherte Elternteil pro Kind 30 Tage Kindergeld beantragen. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 60 Tage pro Kind.

Der Anspruch auf ein pandemiebedingtes Kinderkrankengeld bestand hingegen nur bis zum Ablauf des 7.4.2023.

Das Kinderkrankengeld ist als Lohnersatzleistung steuerfrei.[1] Es wird jedoch nicht vom Arbeitgeber, sondern von der Krankenkasse gewährt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge