Wie bereits erwähnt ist das EFQM Modell 2020 nicht nur auf ganze Organisationen, sondern auch auf Teile von Organisationen anwendbar, so auch auf das Personalressort. Dabei kommt es für das Personalressort zunächst darauf an, entsprechend zu den Kriterien und Teilkriterien des Modells anhand der vorhandenen Abläufe und Verfahrensweisen Prozesse zu identifizieren und in Prozessbeschreibungen so festzulegen, dass sie als Basis für Verbesserungen in Richtung Excellence dienen können. In einem zweiten Schritt ist dann zu überlegen, welche noch nicht vorhandenen Prozesse und Verfahren sinnvoll sind, damit auch dort Überlegungen für Excellence einsetzen können.

Das EFQM Modell 2020 hat in zweifacher Hinsicht Bedeutung für das Personalressort:

  • Zum einen geht es um die Sicherstellung des Qualitätsmanagements innerhalb des Personalressorts selbst.
  • Andererseits unterstützt das Personalressort andere Funktionsträger in seiner Querschnittsfunktion bei der Bewältigung ihrer qualitätsbezogener Aufgaben.

Die in den Kapiteln 2 bis 4 dargestellten Kriterien und Teilkriterien berücksichtigen besonders die Anwendung des EFQM Modells 2020 innerhalb des Personalressorts. Da jedes Personalressort seinen eigenen Weg in Richtung Excellence finden sollte, haben die aufgeführten Beispiele nur den Charakter von Anregungen und sind nicht – wie etwa die Qualitätsforderungen der ISO 9001:2015 – verpflichtend.

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