Die Einkünfte, die Hochschullehrer aus einem der Vertragstaaten als Vergütung für eine Lehr- oder Forschungstätigkeit an einer Universität in dem anderen Vertragstaat während eines vorübergehenden AufenthaIts von höchstens zwei Jahren beziehen, werden in diesem anderen Staate nicht besteuert.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?