1Dem in Bonn am 30. Mai 1973 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Sambia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie dem Protokoll zu diesem Abkommen wird zugestimmt. 2Das Abkommen und das Protokoll werden nachstehend veröffentlicht.

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