Protokoll zur Änderung des DBA Schweiz

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Bundesrepublik Deutschland haben sich auf eine Änderung des deutsch-schweizerischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen verständigt.

Revisionsprotokoll zum DBA Schweiz

Ein entsprechendes Revisionsprotokoll wurde am 21. August 2023 in Aschau im Chiemgau am Rande des Treffens der deutschsprachigen Finanzministerinnen und Finanzminister (DEU, AUT, CHE, LUX, LIE) unterzeichnet. Änderungsbedarf ergab sich aufgrund der Entwicklungen durch BEPS und des OECD-Musterabkommens.

Ergänzung um Inhalte verschiedener Konsultationsvereinbarungen

Außerdem hat man sich auf eine Definition des öffentlichen Dienstes in Abgrenzung von unternehmerischer Tätigkeit öffentlicher Arbeitgeber sowie zum Komplex der Besteuerung von Ruhegehältern im öffentlichen Dienst geeignet. Das Protokoll ergänzt zudem den Inhalt verschiedener Konsultationsvereinbarungen (insbesondere zur Grenzgängerregelung).

Inkrafttreten wird zum 1.1.2025 angestrebt

Das Protokoll bedarf zum Inkrafttreten noch der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften. Geplant ist ein Inkrafttreten des Änderungsabkommens zum 1. Januar 2025.

BMF, Meldung v. 21.8.2023


Schlagworte zum Thema:  Doppelbesteuerungsabkommen, DBA Schweiz